Aus- und Weiterbildung

Die Grundbildung, welche die Betreuungsperson absolviert, hat einen Umfang von 5 Tagen. Die Ausbildung findet entsprechend der Nachfrage 5 - 6 x jährlich in der Region Ostschweiz statt. Die Grundbildung Tageseltern wird nach den Richtlinien von kibesuisse, dem Verband Kinderbetreuung Schweiz angeboten.

Weiter ist der Besuch eines Nothelferkurses für Kleinkinder von mindestens 6 Stunden obligatorisch (siehe Notfälle bei Kleinkindern). Der Besuch des Nothelferkurses entfällt, wenn die Betreuungsperson diesen innerhalb der letzten fünf Jahre vor Tätigkeitsaufnahme absolviert hat.

Alle 5 Jahre ist ein Auffrischungskurs in Nothilfe für Kinder von mindestens  6 Stunden fällig.

Grundbildung und Nothelferkurs müssen innerhalb von 12 Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit als Tageseltern absolviert werden.

Zusätzlich ist die Betreuungsperson verpflichtet, jährlich eine Weiterbildung zu absolvieren (siehe Weiterbildung).

 

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