Das bieten wir Ihnen

Wenn Sie in Ihrem Haushalt ganztags, halbtags oder stundenweise an Stelle der Eltern die Betreuung eines oder mehrerer Kinder unter zwölf Jahren regelmässig gegen Entgelt übernehmen, führen Sie die Tätigkeit als Tagesmutter/-vater aus und unterliegen der eidgenössischen Pflegekinderverordnung PAVO.

Der Tagesfamilienverein sorgt dafür, dass die rechtlichen Bestimmungen der Pflegekinderverordnung eingehalten werden und meldet jedes Betreuungsverhältnis der zuständigen Behörde (Departement für Justiz und Sicherheit).

  • Beratung und Begleitung des Betreuungsverhältnisses
  • Arbeits- und Betreuungsvertrag regeln das Anstellungsverhältnis
  • Die Betreuungsperson erhält ihren Lohn regelmässig und sicher ausbezahlt (Details siehe Entlöhnung Betreuungsperson)
  • Spesen für Mahlzeiten werden separat vergütet
  • Grundbildung (5 Tage) für die Betreuungsperson im ersten Anstellungsjahr
  • Nothelferkurs für Kleinkinder (mind. 6 Stunden)
  • Jährliche Weiterbildung (mind. 6 Stunden)
  • Arbeitsvertraglich geregelte Versicherungen (AHV/ALV/IV, Pensionskasse, Betriebsunfall und Nicht-Betriebsunfall ab 8h/Woche, Krankentaggeld und Betriebshaftpflichtversicherung)
  • Rechtliche Sicherung: Der Tagesfamilienverein übernimmt die Meldepflicht an das Departement für Justiz und Sicherheit
  • Die Betreuungsperson ist gegenüber dem Tageskind und gegenüber Dritten, denen das Tageskind in ihrer Obhut Schaden zufügt, über den Tagesfamilienverein Haftpflicht versichert
  • Die Betreuungsperson erhält ein Arbeitszeugnis

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