Aus- und Weiterbildung
Betreuungsperson
Die Grundbildung, welche die Betreuungsperson absolviert, hat einen Umfang von fünf Tagen. Die Ausbildung findet entsprechend der Nachfrage 5 - 6 x jährlich in der Region Ostschweiz statt. Die Grundbildung Tageseltern wird nach den Richtlinien von kibesuisse, dem Verband Kinderbetreuung Schweiz angeboten.
Weiter ist der Besuch eines Nothelferkurses für Kleinkinder von mindestens 6 Stunden obligatorisch (siehe Notfälle bei Kleinkindern). Der Besuch des Nothelferkurses entfällt, wenn die Betreuungsperson diesen innerhalb der letzten fünf Jahre vor Tätigkeitsaufnahme absolviert hat. Alle 5 Jahre ist ein Auffrischungskurs in Nothilfe für Kinder von mindestens 6 Stunden fällig.
Grundbildung und Nothelferkurs müssen innerhalb von 18 Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit als TBetreuungsperson absolviert werden.
Zusätzlich ist die Betreuungsperson verpflichtet, jährlich Weiterbildungen zu absolvieren (aktuelle Kurse 2025 siehe Weiterbildung).
Weitere Details finden Sie im aktuellen Aus- und Weiterbildungsreglement 2026.
Abgebende Eltern
Die Angebote von Tageo "Elternbildung Thurgau" finden Sie hier:
- "Isch d'Pubertät vo dinä Chind mängmol ä Challenge?"
- "Fehlt dir Zeit für dich?"
- "Dini Chind wachsed z schnäll?"
- "Fühled ihr eu mängmol als Eltere nöd guät gnuäg?"
Angebote von ElternImpuls finden Sie hier:
Mittwoch, 12. November| Gute Grenzen und Konsequenzen | Online
Das Thema eignet sich für Eltern von Vorschul- und Schulkindern aller Altersstufen.


