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Aus- und Weiterbildung

Betreuungsperson

Die Grundbildung, welche die Betreuungsperson absolviert, hat einen Umfang von fünf Tagen. Die Ausbildung findet entsprechend der Nachfrage 5 - 6 x jährlich in der Region Ostschweiz statt. Die Grundbildung Tageseltern wird nach den Richtlinien von kibesuisse, dem Verband Kinderbetreuung Schweiz angeboten.

Weiter ist der Besuch eines Nothelferkurses für Kleinkinder von mindestens 6 Stunden obligatorisch (siehe Notfälle bei Kleinkindern). Der Besuch des Nothelferkurses entfällt, wenn die Betreuungsperson diesen innerhalb der letzten fünf Jahre vor Tätigkeitsaufnahme absolviert hat. Alle 5 Jahre ist ein Auffrischungskurs in Nothilfe für Kinder von mindestens  6 Stunden fällig.

Grundbildung und Nothelferkurs müssen innerhalb von 12 Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit als Tageseltern absolviert werden.

Zusätzlich ist die Betreuungsperson verpflichtet, jährlich Weiterbildungen zu absolvieren (siehe Weiterbildung).

 

Abgebende Eltern

Die Angebote von Tageo "Elternbildung Thurgau" finden Sie hier:

- "Isch d'Pubertät vo dinä Chind mängmol ä Challenge?"
- "Fehlt dir Zeit für dich?"
- "Dini Chind wachsed z schnäll?"
- "Fühled ihr eu mängmol als Eltere nöd guät gnuäg?"

 

Gemeinnütziger Frauenverein Frauenfeld:

Mittwoch, 24. September
Kinder fürs Leben stärken - Was Kinder wirklich brauchen | Online